So geht es nach den Weihnachtsferien weiter
Stand 21.12.2021
Die aktuelle Pandemielage ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer einzuschätzen. Wir gehen im Moment aber davon aus, dass sich am aktuellen Ablauf Ihrer Maßnahme nichts ändert. Das bedeutet:
Aktuelle Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Bitte beginnen Sie Ihre Ausbildung nach den Ferien wieder so, wie es mit Ihrer Ausbildungsleitung am letzten Tag besprochen wurde. Ist mobiles Lernen vereinbart, startet die Ausbildung am 10.01.22 auch wieder im Online-Modus. Ist aufgrund von Prüfungsvorbereitungen eine Präsenzausbildung notwendig, finden Sie sich bitte in den Ausbildungsräumen ein.
Neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Wer am 10.01.22 eine neue Maßnahme (Arbeitserprobung, Qualifizierungen/JobFit kaufmännische Berufe) beginnt, startet in Präsenz und reist bitte zu den vereinbarten Zeiten laut Einladungsschreiben an. Sollte es pandemiebedingt nicht möglich sein, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Weitere Updates
Ab dem 10.01.2021 folgen weitere Informationen bzgl. der dann vorliegenden pandemischen Lage.
Bei Fragen stehen Ihnen Ausbildungsteams und RIM bzw. Case-Management sehr gerne zur Verfügung.
Verschärfte Hygieneregeln während der Alarmstufe
Stand 18.11.2021
Liebe Teilnehmerinnen, liebe Teilnehmer,
die aktuelle pandemische Lage verlangt eine Aktualisierung unserer Hygieneregeln:
Maskenpflicht
- In allen öffentlichen Bereichen gilt eine strikte Maskenpflicht (medizinische Maske).
Sie erhalten OP- oder FFP2-Masken wie gewohnt von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Sie dürfen Ihre Maske in den Unterrichtsräumen am Platz sitzend abnehmen, sofern Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
Testungen
- Ungeimpfte sind verpflichtet, sich täglich selbst zu testen.
- Geimpfte und Genesene sind verpflichtet, sich 2x wöchentlich (möglichst Montag und Donnerstag) selbst zu testen.
Sinnvollerweise testen Sie sich bereits morgens zu Hause bzw. vor Verlassen Ihres Internatszimmers.
Bitte dokumentieren Sie in gewohnter Weise Ihr Testergebnis im Dokumentationsformular und führen Sie dieses immer mit sich. Kontrollen sind jederzeit möglich!
Regelungen in öffentlichen Arealen und Freizeitbereichen
- Öffentlicher Bereich:
In öffentlichen Arealen dürfen sich maximal 4 Personen mit Masken und Abstand zu einer Gruppe zusammenschließen.
- Außengelände:
Im Freien gilt die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern.
- Speisesääle Schömberg und Renningen:
Sämtliche Hygiene- und Abstandsregelungen in den Verpflegungsbereichen Schömberg und Renningen müssen zwingend eingehalten werden.
- Trainings- und Therapiezentrum in Schömberg:
Das Trainings- und Therapiezentrum darf nur von Geimpften oder Genesenen betreten werden (2G-Regel).
- Freizeitbereiche in Schömberg:
Leider müssen aus gegebenem Anlass ab Montag 22.11.2021 die Kicker-, Tischtennis- und Billardbereiche sowie Abendlernzentren geschlossen werden.
Lüften
Bitte achten Sie auf regelmäßiges Lüften!
Wir wünschen Ihnen trotz aller Einschränkungen und Regeln eine gute Zeit bei uns im Haus.
Mobile Impfteams in Schömberg und Renningen
Stand 28.10.2021
Die mobilen Impfteams des Landkreises Calw und des DRK sind unterwegs und machen auch Halt bei uns:
Schömberg
- Wann: Mittwoch, 10.11.2021 von 10.00 - 12.00 Uhr
- Wo: Ehemaliges Testzentrum hinter der Werkhalle
- Was: Johnson & Johnson (1 Termin), BioNTech (2 Termine), Moderna (2 Termine)
- Zweitimpfung erfolgt am: 01.12.2021 von 10.00 - 12.00 Uhr
Renningen
- Wann: Montag, 15.11.2021 von 11.30 - 16.00 Uhr
- Wo: Impfbus auf dem Campus
- Was: Johnson & Johnson (1 Termin), BioNTech (2 Termine), Moderna (2 Termine)
- Zweitimpfung erfolgt am: Termin wird noch bekannt gegeben.
Testpflicht für Ungeimpfte und Nicht-Genesene
Stand 16.10.2021
Bitte beachten Sie, dass gemäß der Corona-Verordnung vom 13.10.2021 jeder, der weder geimpft noch genesen ist, alle 2 Tage einen Selbst-Schnelltest durchzuführen hat.
Sollte das Land Baden-Württemberg die Warn- oder Alarmstufe ausrufen, behalten wir uns stichprobenartige Prüfungen vor. Die Nichteinhaltung kann zu einer Gefährdung des Betriebs unserer Einrichtung und der Standorte führen. Bei Verstößen müssen Sie mit dem Abbruch Ihrer Maßnahme rechnen.
Selbst-Schnelltests und FFP2-Masken
während der Präsenzphase
Stand 28.04.2021
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
heute wenden wir uns mit zwei Informationen zu Selbst-Schnelltestungen sowie der Ausgabe von FFP2-Masken an Sie.
Beide Informationen betreffen Sie nur während Ihrer Präsenzphasen und gelten nicht während Phasen des mobilen Lernens.
Selbst-Schnelltests
Für uns steht weiterhin Ihr bestmöglicher Schutz vor einer möglichen Covid-19-Infektion an erster Stelle. Ab Mittwoch, 28.04.21 erhalten Sie daher Selbst-Schnelltests von Ihren Ausbilderinnen, Ausbildern und Coaches. Wenn Sie möchten, ermöglichen wir Ihnen bis zu zwei Testungen pro Woche. Eine Anleitung zur Vorgehensweise finden Sie im Intranet unter "Corona-Infos"
Bitte beachten Sie, dass Sie dabei verpflichtet sind, zumindest eine Selbst-Schnelltestung pro Woche eigenständig durchzuführen, um weiterhin an Präsenzphasen teilnehmen zu können. Hierzu werden Sie von Ihrem RIM/Casemanager ein Dokument zur Unterzeichnung erhalten, mit welchem Sie Ihre Verpflichtung bestätigen, sich zumindest einmal in der Woche selbst zu testen.
Dort bestätigen Sie ebenso, im Falle eines positiven Testergebnisses – also einer wahrscheinlichen Covid-19-Infektion – umgehend Ihrem RIM/Casemanager sowie Hauptausbilder Bescheid zu geben und sich nach Hause in vorsorgliche Absonderung zu begeben. Zudem informieren Sie Ihren Hausarzt und lassen eine PCR-Testung zur Absicherung des Selbst-Schnelltestergebnisses vornehmen. Über dieses Ergebnis informieren Sie ebenso Ihren RIM/Casemanager sowie Hauptausbilder, um über das anschließende weitere Vorgehen entscheiden zu können.
Sollten Sie sich dagegen entscheiden Selbst-Schnelltests durchzuführen, werden Sie leider an möglicherweise zwingend erforderlichen Präsenzphasen nicht teilnehmen können. Dies kann dazu führen, dass das Maßnahmenziel nicht erreicht werden kann. In diesem Falle wird das BFW Schömberg/pro.Di Kontakt mit dem Kostenträger aufnehmen um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Vorgehensweise
Bitte führen Sie Ihre Selbst-Schnelltests zu folgenden Zeitpunkten durch:
-
Ihre verpflichtende Ersttestung führen Sie bitte jeweils am Montagmorgen vor Unterrichts- bzw. Maßnahmenbeginn durch, sofern Sie das Wochenende oder den Sonntag bereits im Haus verbracht haben oder am Montagmorgen anreisen.
Sollten Sie an einem anderen Tag anreisen, führen Sie die verpflichtende Ersttestung am Morgen dieses Tages durch.
-
Ihre freiwillige Zweittestung führen Sie am jeweils Donnerstagmorgen vor Unterrichts- bzw. Maßnahmenbeginn durch, sofern die Ersttestung montags stattgefunden hat. Sollte die Ersttestung an einem anderen Tag erfolgt sein, führen Sie Ihre zweite Testung am dritten Tag nach der Ersttestung durch. Sollte in diesem Falle der Tag Ihrer Zweittestung auf das Wochenende fallen, führen Sie Ihre nächste Testung bitte stattdessen am Montagvormittag durch.
Durch dieses Vorgehen möchten wir zum einen ermöglichen, dass Sie Ihre Testung anonym durchführen können, zum anderen wird durch den Zeitraum zwischen beiden Testungen eine möglichst aussagekräftige Zweittestung sowie eine breite zeitliche Abdeckung erreicht. Und zuletzt vermeiden wir durch Ihre Testung vor Unterrichtsbeginn, dass Sie im Falle eines positiven Testergebnisses unnötigerweise angereist sind und schützen zudem in diesem Falle Ihre Gruppenmitglieder vor einem möglicherweise gefährdenden Kontakt.
Dieses Vorgehen baut darauf, dass Ihre Mitteilnehmenden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich auf Ihren korrekten Umgang mit den von uns zur Verfügung gestellten Selbst-Schnelltests verlassen können. Bitte tragen Sie somit weiterhin zum bestmöglichen Schutz aller Personen bei, indem Sie sich auch an dieser Stelle an unsere Corona-Regelungen halten.
Geimpfte oder genesene Personen sind von dieser Testpflicht befreit, sofern sie keine
Symptome einer Covid-19-Infektion zeigen. Sollten Sie somit vollständig geimpft oder genesen (überstandene Covid-19-Infektion im Zeitraum der letzten sechs Monate, danach mindestens 28 Tage zurückliegender PCR-Test) sein, legen Sie bitte Ihrem RIM/Casemanager eine entsprechende Bestätigung (z. B. Impfpass, Testbestätigung) vor.
FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Verwendung von FFP2-Masken ist inzwischen bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Sollten Sie also mit dem ÖPNV an unsere Häuser reisen, stellen wir Ihnen diese Masken zur Verfügung.
Bitte beachten Sie dabei, dass diese Ausstattung nur für Fahrten zum/vom Unterrichtsort zur Verfügung gestellt wird. Somit erhalten Sie keine FFP2-Masken, sofern Sie sich etwa in einer Phase des mobilen Lernens befinden.
Wir freuen uns, mit diesen Maßnahmen einen weiteren Beitrag zu Ihrem Schutz leisten zu können.
Freiwilliger Schnelltest
Stand 19.04.2021
Ab Mittwoch, 21. April besteht die Möglichkeit, sich im Schnelltest-Zentrum der Gemeinde Schömberg auf dem Gelände des Berufsförderungswerks in Schömberg, kostenfrei testen zu lassen. Termine und Buchung unter www.etermin.net/testzentrum-schoemberg.
Für alle anderen BFW und pro.Di Geschäftsstellen und Standorte haben wir für Sie eine Übersicht mit Adresse und Buchungslink zusammengestellt, aus der Sie die Testzentren entnehmen können.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung
Stand 22.03.2021
Mit Beschluss vom 19. März 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 22. März 2021 in Kraft.
Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick
Medizinische Maskenpflicht
Stand 25.01.2021
Mit sofortiger Wirkung dürfen laut der aktuellen Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnng des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) auch in den Räumlichkeiten des Berufsförderungswerk Schömberg, der pro.Di und dem Kompetenzzentrum ausschließlich medizinische Masken*) getragen werden.
Sie erhalten diese Masken von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
*) Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen. Weitere Hinweise zu medizinischen Gesichtsmasken und deren Verwendung finden Sie auf der Seite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Maßnahmenstarts
Stand 11.01.2021
Ab Montag, 11.01.2021 finden nur folgende Maßnahmen in Präsenz statt:
- Assessments und Arbeitserprobungen
- Im Januar und Februar 2021 neu startende Maßnahmen
Ihnen geht bzw. ging bereits eine schriftliche Anreiseinfo zu
- Prüfungsgruppen
- Gruppen in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
- Gruppen in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Teil 1
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Start nach den Weihnachtsferien Update
Stand 11.01.2021
In welcher Form Ihre Maßnahme ab dem 07.01.2020 fortgeführt wird – darüber werden bzw. haben Sie bereits von Ihrem Ausbildungsleitenden und Ihrem RIM bzw. Case-Management Informationen erhalten.
Das jeweilige Vorgehen wurde hierbei durch Ihre Ausbildungsleitenden in Abhängigkeit von Ihren Umschulungs- bzw. Qualifizierungsinhalten, Ihrem Umschulungs- bzw. Qualifizierungsstand sowie davon, ob Sie an einer BFW- oder pro.Di-Maßnahme teilnehmen, gewählt.
Nach den Weihnachtsferien (07.01. und 08.01.2021) beginnen wir unsere gemeinsame Arbeit im Online-/Remote-Modus.
Ab Montag, 11.01.2021 finden nur folgende Maßnahmen in Präsenz statt:
- Assessments und Arbeitserprobungen
- Im Januar 2021 neu startende Maßnahmen
Ihnen geht bzw. ging bereits eine schriftliche Anreiseinfo zu
- Prüfungsgruppen
- Gruppen in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
- Gruppen in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Teil 1
Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Ausbildungsteam und RIM bzw. Case-Management sehr gerne zur Verfügung.
Zur Kontaktnachverfolgung: Wie können wir Sie privat erreichen?
Stand 09.12.2020
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
sobald für eine Person ein positives Covid-19-Testergebnis vorliegt, müssen dem zuständigen Gesundheitsamt schnellstmöglich die Kontaktdaten derjenigen Personen weitergegeben werden, welche mit dem oder der Betroffenen in Verbindung standen.
Hierbei ist es wichtig, diejenigen Kontaktdaten anzugeben, über welche eine Person verlässlich erreichbar ist, damit die Kontaktketten möglichst vollständig aufgeklärt, durch das Gesundheitsamt durch Anrufe oder Mails verfolgt und somit mögliche Neuinfektionen vermieden werden können.
Wir bitten Sie also sehr dringend darum, Ihrem RIM/Casemanager auch eine private Mail-Adresse und/oder Telefonnummer zu nennen.
Selbstverständlich steht Ihnen dies frei – trotzdem appellieren wir eindringlich an Sie, uns auch an dieser Stelle beim Schutz unserer Teilnehmenden und Mitarbeitenden vor Covid-19 zu unterstützen.
Sollten Sie uns diese Kontaktdaten dennoch nicht nennen wollen, bleibt als einziger Kommunikationsweg Ihre BFW bzw. pro.Di-Mailadresse. Diese sollten Sie dann mindestens täglich abzurufen.
Lassen Sie uns auch hier gemeinsam am "Anti-Covid-19-Strang" ziehen, um unser BFW und die pro.Di bestmöglich zu schützen.
Quarantänepflicht bei Rückkehr aus Risikogebieten
Stand 16.10.2020
Bitte beachten Sie: Für alle, die aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen, gilt eine Quarantänepflicht.
Falls Sie in eines dieser Länder oder Gebiete reisen werden, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem RIM in Verbindung. Gemeinsam mit RIM, Ausbilder und Kostenträger muss abgeklärt werden, ob Sie durch eine möglicherweise verlängerte Abwesenheit nicht nachholbare Ausbildungsinhalte versäumen und somit ggf. der erfolgreiche Abschluss Ihrer Umschulung oder Qualifizierung gefährdet ist.
Damit Sie sich unkompliziert informieren können, finden Sie nachfolgend die Links:
Denken Sie bei Ihrer Rückkehr bitte daran, einen Symptomfragebogen auszufüllen.
Alle Maßnahmen starten wie geplant
Stand 01.07.2020
Wir freuen uns auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Ihre Maßnahmen beginnen.
Sie werden in Präsenz vor Ort betreut.
Wie sieht die Ausbildung aktuell aus?
Stand 19.06.2020
Die schrittweise Öffnung aller Geschäftsstellen von BFW und pro.Di ist reibungslos verlaufen. Unser Hygienekonzept hat sich bewährt und die Abläufe haben sich eingespielt. Dazu gehört auch, dass sich Präsenz- und Onlineausbildung abwechseln, um weiterhin den Verordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg zu entsprechen.
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer werden Sie von uns konkret eingeladen. Bitte prüfen Sie Ihre Mail-Accounts bzw. Ihre Post und wenden Sie sich bei Fragen an Ihre bekannten Ansprechpartner.
Verhaltens- und Hygieneregeln
Stand 30.04.2020
Wir freuen uns Sie endlich wieder persönlich begrüßen zu dürfen! Damit dies langfristig funktioniert, müssen wir wegen der Covid-19-Pandemie besonders auf Ihren Schutz und den unserer Mitarbeiter achten. Deshalb gelten ab sofort strenge Verhaltens- und Hygienevorgaben. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch:
Download Verhaltens- und Hygieneleitfaden
Das Einhalten dieser Verhaltensregeln ist zum Schutz aller Teilnehmer und Mitarbeiter sowie auch zu Ihrem eigenen Schutz zwingend erforderlich. Wir bitten Sie somit um Verständnis und Einhaltung dieser Regeln. Sollte dennoch auffallen, dass Sie sich nicht an die Regeln halten, sind unsere Mitarbeiter angewiesen Sie anzusprechen und ein Gespräch mit Ihrem RIM sowie dem Kostenträger zu vereinbaren. Ebenso wird ein Jour Fixe gemeinsam mit Ihrer Ausbildungsgruppe stattfinden. Sollten Sie danach erneut gegen die Verhaltensregeln verstoßen, sind wir leider gezwungen, Ihrem Kostenträger den Maßnahmeabbruch nahezulegen.
So geht es nach dem 20.04.2020 weiter
Stand 16.04.2020
Keine Aufhebung des Verbotszeitraums
Das Land Baden-Württemberg kündigte auf der Pressekonferenz vom 15.04. eine Lockerung der coronabedingten Beschränkungen an - sie enthielt jedoch keine Aufhebung des Verbotszeitraums.
Der Ausbildungs- und Schulungsbetrieb sowie Betreuung erfolgt damit auch nach den Osterferien bis auf Weiteres online.
Online-Maßnahmenstart
Stand 16.04.2020
Trotz Corona-Krise dürfen wir Weiterbildungen im kaufmännischen Bereich und die Qualifizierungsvorbereitungen Online starten. Wir bieten den startenden Teilnehmern bewährte Online-Tools an, die es uns ermöglichen auch während des Verbots von Präsenzveranstaltungen die Qualifizierung, Förderung und Betreuung in hoher Qualität zu leisten.
Kaufmännische Weiterbildungen in Schömberg (Start: Montag, 20.04.)
- Kfm. Sachbearbeiter/-in Materialwirtschaft
- Kfm. Sachbearbeiter/-in Absatzwirtschaft
- Lagerverwalter/-in
- Kfm. Sachbearbeiter/-in Empfang/Rezeption
- Verkaufsfachberater/-in
- Medizinisch-kaufmännische Fachkraft
Qualifizierungsvorbereitung in Schömberg (Start: Mittwoch, 22.04.)
- Reha-Vorbereitung für angehende Techniker und Meister
Qualifizierungsvorbereitung in Stuttgart (Start: Mittwoch, 22.04.)
- Qualifizierungsvorbereitung [12 Wochen]
- Qualifizierungsvorbereitung für betriebliche Umschulung
- Qualifizierungsvorbereitung für Steuerfachangestellte [12 Wochen]
Wir freuen uns alle neuen Teilnehmer zum Start Ihrer Weiterbildung im kaufmännischen Bereich und in der Qualifizierungsvorbereitung in Online-Präsenz begrüßen zu dürfen. Detaillierte Informationen zum Ablauf des Online-Starts, EDV-Anleitung, Workflow-Tipps und vieles mehr erhalten Sie von uns.
Weiterhin keine Assessment-Maßnahmen möglich
Stand 16.04.2020
Leider ist es uns weiterhin nicht möglich Arbeitserprobungen, Jobfit-Abklärungen oder Psychologische Eignungsuntersuchung anzubieten. Daher müssen wir alle geplanten Assessment-Maßnahmen im Zeitraum 20.04. bis 30.04.2020 absagen:
- Arbeitserprobung in Stuttgart
- Kurz-Arbeitserprobung in Schömberg
- Jobfit-Abklärung in Schömberg und Stuttgart
- Psychologische Eignungsuntersuchung in Schömberg
Wir kontaktieren Sie, um mögliche Folgetermine abzuklären.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Stand 08.04.2020
Corona prägt die aktuelle Situation – auch im Berufsförderungswerk Schömberg (BFW) und bei pro.Di.
Für Sie ändern sich die wichtigsten Dinge dennoch nicht: Das Übergangsgeld und Arbeitslosengeld wird weitergezahlt, die Rentenversicherung finanziert weiterhin Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und die Qualifizierungen finden für Sie online statt.
In dieser herausfordernden Zeit stellen Sie sich sicher viele Fragen, die wir gerne beantworten.
Vielleicht finden Sie bereits in unseren FAQ-Seite eine Antwort auf Ihre Frage. Scheuen Sie sich bitte nicht und melden sich bei uns, wenn Sie weitere Fragen haben, die wir Ihnen an dieser Stelle noch nicht beantwortet haben.
Wie geht es weiter?
Stand 03.04.2020
Wir warten nach wie vor mit Spannung auf die Nachricht des Landes Baden-Württemberg, ob es am 20.04.2020 bei uns vor Ort weitergehen kann oder ob der Verbotszeitraum verlängert wird.
Bitte schauen Sie auch während der Osterferien regelmäßig auf diese Website und in Ihre Mails. Wir informieren Sie schnellstmöglich, wie es ab dem 20.04. für Sie weitergehen wird.
Bis dahin wünschen wir Ihnen schöne Feiertage und erholsame Ferientage. Bleiben Sie gesund!
Information an unsere Teilnehmer
in laufenden Maßnahmen
durch die Geschäftsführungen der Berufsförderungswerk Schömberg gGmbH und der pro.Di GmbH
Stand 26.03.2020
Inzwischen sind fast zwei Wochen seit unseren Betriebsschließungen vergangen. Seit dem 17.03.2020 können Sie Ihre Maßnahme mit uns zusammen von Zuhause aus weiterführen. Es ist uns gelungen, fast alle unsere Teilnehmer in den Onlinemodus umzustellen. Die Umstellung fiel einigen leicht – andere brauchten etwas Anlauf. Mittlerweile aber sind Sie mit viel Engagement und Freude im Onlinemodus angekommen.
Natürlich kann es in dieser kurzen Zeit an der einen oder anderen Ecke noch nicht ganz rund laufen. Hier bitten wir um Ihr Verständnis. Wir dürfen Ihnen aber versichern, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer EDV-technisch anzubinden und für das Onlinelernen zu begeistern.
Scheuen Sie sich nicht, sich bei technischen Problemen an unsere EDV-Experten unter der Hotline: 07084 933-7070 zu wenden.
Unsere Kollegen in der EDV haben zwar alle Hände voll zu tun, werden sich aber Ihrem Anliegen gerne annehmen und haben bereits viele Einzelprobleme gelöst.
Unsere Mitarbeiter betreuen Sie zum großen Teil aus dem Homeoffice oder Einzelbüros in den Standorten. Wir haben Arbeitsbedingungen geschaffen, um unsere Mitarbeiter möglichst gesund zu erhalten, denn wir wollen auch weiterhin im vollen Umfang für Sie da sein. Leider müssen wir dennoch so manchen Krankheitsausfall kompensieren. Bisher können wir das durch Vertretungen gut abfedern.
Wir möchten Sie alle bitten, arbeiten Sie aktiv mit und bringen Sie sich ein. Gemeinsam können wir es schaffen, dass Sie Ihre Maßnahmeziele erreichen.
Wir sind auch in dieser besonderen Zeit verpflichtet, unsere komplette Teilnahmedokumentation zu führen und Fehlzeiten zu dokumentieren. Große Fehlzeiten können den weiteren Verlauf Ihrer Maßnahme gefährden. Also seien Sie zuverlässig dabei!
Wissen wir schon, wie es weitergeht?
Wir alle warten nun mit Spannung auf die Nachricht des Landes Baden-Württemberg. Wir hoffen rechtzeitig mitgeteilt zu bekommen, ob es am 20.04.2020 bei uns vor Ort weitergehen kann oder ob der Verbotszeitraum verlängert werden muss.
Wir bereiten uns auf beide Szenarien vor, um Sie möglichst gut – vor Ort oder zu Hause – betreuen zu können.
Fragen zur Qualifizierung bzw. Betreuung
Unsere Reha- und Integrationsmanager (RIM) bzw. Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten stehen Ihnen wie gehabt zur Seite und beantworten zusätzlich auch gerne Fragen z. B. zum Übergangs- und Verpflegungsgeld. Hilfreich ist auch dieser Artikel: www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/berufliche-reha-lta-trotz-corona.html
Diese Information zum Download: 2020-03-26_Informationen-an-Teilnehmer.pdf
Technische Probleme?
Unser EDV-Team hilft weiter
Stand 26.03.2020
Sie haben Schwierigkeiten mit dem von uns gestellten PC, VPN, o.ä.?
Unser EDV-Team steht Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. Hotline: 07084 933-7070.
Probleme mit VPN-Zugang bei Provider Vodafone/Unitymedia
Teilnehmer mit Internetanschluss von Unitymedia/Vodafone können mit dem VPN-Zugang mitunter nicht auf das Netzwerk des BFW zugreifen. Diese Problem kommt durch das verwendete Verfahren bei Vodafone (IPv6; keine eindeutige IPv4-Adresse).
Sollten Sie dieses Problem haben, kontaktieren Sie bitte den Support von Vodafone/Unitymedia und lassen Ihren Anschluss auf IPv4 umstellen. Das ist in der Regel einfach und kurzfristig möglich. Bei Vodafone ist diese Problematik bekannt.
Berufliche Reha (LTA) trotz Corona
Stand 26.03.2020
Die Rentenversicherungen finanzieren weiter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).
Wichtige Fragen für Menschen in der beruflicher Reha zu Übergangsgeld und anderen Themen beantwortet dieses FAQ.
Aktuelle Information zum Coranavirus
Stand 16.03.2020
Bisher liegen uns glücklicherweise keine Verdachtsfälle auf die Infektion mit dem Coronavirus bei Teilnehmern und Mitarbeitern vor.
Zwischenzeitlich liegt uns die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 und damit die behördliche Entscheidung zur Einstellung des Betriebes vor.
Wie haben wir das konkret umgesetzt?
Wir kommen unserer Verantwortung nach und binden alle Standorte der Berufsförderungswerk Schömberg gGmbH und der pro.Di GmbH in die Einstellung des Betriebes wie folgt ein:
Verlängerung der Osterferien
für die Standorte Schömberg, Stuttgart und Pforzheim
Die bisher vom 10.04. bis 19.04. geplanten Osterferien werden um eine Woche, vom 04.04. bis 19.04.2020, verlängert.
Dafür entfallen die geplanten Pfingstferien vom 06.06. - 14.06.2020.
Assessmentmaßnahmen
- Die laufende Assessmentmaßnahme in Schömberg wird abgebrochen.
- Die angebotenen Assessmentmaßnahmen im Zeitraum 16.03. bis 19.04.20 finden nicht statt.
Ausbildungs- und Schulungsbetrieb sowie Betreuung jetzt online
Der Ausbildungs- und Schulungsbetrieb findet ab 17.03.20 bis zum 19.04.20 nicht mehr in den Räumen des BFW bzw. der pro.Di statt. Statt dessen werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer online mit Aufgaben versorgt und durch unsere begleitenden Hilfen zu Hause betreut.
Davon ausgenommen sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen:
- in Baden-Baden
- in Offenburg
- Fachkraft Alltagsassistenz in Stuttgart
- VIONA und IGLA in Ulm
- Inklusion Nordschwarzwald (INSW) in Pforzheim
Betriebliche Phase / Praktikum
Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der betrieblichen Phase, deren Praktikum aufgrund der momentanen Lage beendet wird, werden von den Teamleiterinnen und Teamleitern mit Aufgaben versorgt.
Abschlussprüfungen
Bei Fragen zu IHK-Prüfungen informieren Sie sich bitte direkt auf der Homepage der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK): IHK Nordschwarzwald oder IHK Stuttgart.
Fragen zur Qualifizierung bzw. Betreuung
Bei Fragen zur Qualifizierung bzw. Betreuung, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Teamleiter, betreuenden Reha- und Integrationsmanager (RIM) bzw. Coach.
Bitte informieren Sie sich weiterhin auf dieser Website und schauen Sie mindestens einmal täglich in Ihre Mails des vom BFW zur Verfügung gestellten Accounts
(https://mobil.bfw-schoemberg.de).