Wir sind für Sie da!
Alle Maßnahmen starten planmäßig.
Aktuelle Informationen, Verhaltensregeln und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Corona-Virus und Ihre Qualifizierung bei finden Sie auf dieser Seite
Lockerungen
Stand 20.04.2022
Auf Basis der Landesverordnung heben wir ab dem 20.04.2022 unser Hygienekonzept größtenteils auf. Folgende Regelungen bleiben an unseren Häusern bestehen:
- FFP2-Maskenpflicht in den medizinischen Räumlichkeiten
- Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus: Verpflichtung zur (Selbst-)Schnelltestung an zwei Zeitpunkten pro Woche inkl. Dokumentation
- Absonderungspflicht im Fall eines positiven PCR- oder (Selbst-)Schnelltests
Ausführliche Informationen zu unseren aktuell geltenden Corona-Regelungen finden Sie weiterhin im Leitfaden für Verhaltens- und Hygienevorgaben.
Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis Calw
Regelungen für Nicht-Immunisierte Internatsteilnehmer in Schömberg
Stand 21.01.2022
Liebe Schömberger Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
für den Landkreis Calw tritt ab Freitag, 21.01.2022 wieder eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene in Kraft. In der Zeit zwischen 21.00 und 5.00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet.
Für unsere im Internat oder Hotel lebenden Teilnehmenden bedeutet dies,
- dass das jeweilig Wohngebäude (z. B. Gebäude H) nicht verlassen werden darf.
- Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrem eigenen Internats- oder Hotelzimmer nur eine weitere Person empfangen dürfen. Halten Sie dabei bitte stets die erforderlichen Hygieneregelungen ein. Bitte vermeiden Sie allerdings gegenseitige Besuche nach Möglichkeit.
- In unseren Häusern gilt ein Alkoholverbot außerhalb des eigenen Internats- bzw. Hotelzimmers.
Landesverordnung ab 04.03.2022
Stand 01.04.2022
Mit Beschluss vom 1. April 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 3. April 2022 in Kraft.
Vorgehensweise bei Covid-19-Infektionen oder Verdachtsfällen
Stand 13.11.2020
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
steigende Fallzahlen, strenge Hygieneregelungen und tägliche Pressemeldungen können zur Verunsicherung beitragen. Sie, als unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind davon nicht ausgenommen. Denn auch im BFW und bei pro.Di können Verdachtsfälle oder Covid-19-Infektionen auftreten, wie kürzlich geschehen.
In so einem Fall sind uns drei Vorgehensweisen besonders wichtig:
- Ruhe bewahren.
- Schnell und systematisch die Behörden und die Betroffenen informieren.
- Vorsorgliche Gesundheitsschutzmaßnahmen in den betroffenen Bereichen umsetzen.
Sollte ein Verdachtsfall bzw. eine Covid-19-Infektion gemeldet werden, so informieren wir nach dem Standard der RKI-Vorschriften umgehend
- alle mit dieser Person in näherem Kontakt gestandenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ( Enge Kontaktpersonen).
- die jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden (je nach Standort unterschiedlich).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen auf weitere Informationen verzichten, da diese auch zur Verunsicherung und Fehlinterpretation führen können. Auch gilt es, dabei die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz umfassend zu gewährleisten und zu sichern.
Darüber hinaus sind wir in ständigem Austausch mit der zuständigen Covid-19-Koordinierungsstelle des Landratsamtes Calw bzw. den zuständigen Gesundheitsbehörden. Hierbei wurde unser „Corona Management“ und unser Hygienekonzept mit seinen Hygieneleitlinien ausdrücklich für sehr gut befunden. Es geht teilweise über die Verordnungen der Landesregierung hinaus.
Selbstverständlich sind wir dabei auch auf Ihre Unterstützung und Disziplin angewiesen. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Monate gut und gesund überstehen.
Seien Sie versichert: Wir tun alles in unserer Macht stehende, um Ihnen in diesen Zeiten sicher und zuverlässig zur Seite zu stehen und Ihren Aufenthalt in unseren Maßnahmen mit größtmöglichem Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Gez. Geschäftsleitung und Führungskreis
Verhaltens- und Hygienevorgaben
Stand 22.10.2020
Damit wir Sie langfristig bei uns in den Häusern begrüßen dürfen, passen wir unser Hygienekonzept immer wieder an die aktuelle Situation an. Bitte lesen Sie sich daher regelmäßig unsere Verhaltens- und Hygienevorgaben aufmerksam durch.
Die Einhaltung dieser Verhaltensregeln ist zu Ihrem eigenen und zum Schutz aller Teilnehmenden und Mitarbeitenden zwingend erforderlich. Wir bitten Sie somit um Ihr Verständnis und die Einhaltung dieser Regeln.
Schützen Sie sich und andere auch durch die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln im Alltag: Abstand halten - Hygiene beachten - Alltagsmaske tragen.