+++ Kurzinfos +++

20.04.2022
Lockerungen

uf Basis der Landesverordnung heben wir ab dem 20.04.2022 unser Hygienekonzept größtenteils auf. Folgende Regelungen bleiben an unseren Häusern bestehen:

  1. Keine Maskenpflicht mehr außer in medizinischen Bereichen
  2. Testpflicht 2x pro Woche
  3. Absonderungspflicht bei positivem Testergebnis

13.11.2020
Vorgehensweise bei Covid-19-Infektionen oder Verdachtsfällen

  1. Ruhe bewahren.
  2. Schnell und systematisch die Behörden und die Betroffenen informieren.
  3. Vorsorgliche Gesundheitsschutzmaßnahmen in den betroffenen Bereichen umsetzen.

Wir sind telefonisch für Sie erreichbar:

  • Aalen: 0160 5839208
  • Baden-Baden: 07221 502-263
  • Karlsruhe: 07221 502-263
  • Offenburg: 07221 502-263
  • Reutlingen: 07121 3474606
  • Schömberg: 07084 933-0
  • Stuttgart-Weilimdorf: 0711 993195-11
  • Renningen: 07159 40673-08
  • Ulm: 0731 379355-0
  • Villingen-Schwenningen: 07721 206-1839

Wir sind für Sie da!
Alle Maßnahmen starten planmäßig.

Aktuelle Informationen, Verhaltensregeln und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Corona-Virus und Ihre Qualifizierung bei finden Sie auf dieser Seite

Lockerungen

Stand 20.04.2022

Auf Basis der Landesverordnung heben wir ab dem 20.04.2022 unser Hygienekonzept größtenteils auf. Folgende Regelungen bleiben an unseren Häusern bestehen:

  • FFP2-Maskenpflicht in den medizinischen Räumlichkeiten
  • Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus: Verpflichtung zur (Selbst-)Schnelltestung an zwei Zeitpunkten pro Woche inkl. Dokumentation
  • Absonderungspflicht im Fall eines positiven PCR- oder (Selbst-)Schnelltests

Ausführliche Informationen zu unseren aktuell geltenden Corona-Regelungen finden Sie weiterhin im Leitfaden für Verhaltens- und Hygienevorgaben.


Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis Calw

Regelungen für Nicht-Immunisierte Internatsteilnehmer in Schömberg

Stand 21.01.2022

Liebe Schömberger Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

für den Landkreis Calw tritt ab Freitag, 21.01.2022 wieder eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene in Kraft. In der Zeit zwischen 21.00 und 5.00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet.

Für unsere im Internat oder Hotel lebenden Teilnehmenden bedeutet dies,

  • dass das jeweilig Wohngebäude (z. B. Gebäude H) nicht verlassen werden darf.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrem eigenen Internats- oder Hotelzimmer nur eine weitere Person empfangen dürfen. Halten Sie dabei bitte stets die erforderlichen Hygieneregelungen ein. Bitte vermeiden Sie allerdings gegenseitige Besuche nach Möglichkeit.
  • In unseren Häusern gilt ein Alkoholverbot außerhalb des eigenen Internats- bzw. Hotelzimmers.


Vorgehensweise bei Covid-19-Infektionen oder Verdachtsfällen

Stand 13.11.2020

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

steigende Fallzahlen, strenge Hygieneregelungen und tägliche Pressemeldungen können zur Verunsicherung beitragen. Sie, als unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind davon nicht ausgenommen. Denn auch im BFW und bei pro.Di können Verdachtsfälle oder Covid-19-Infektionen auftreten, wie kürzlich geschehen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen auf weitere Informationen verzichten, da diese auch zur Verunsicherung und Fehlinterpretation führen können. Auch gilt es, dabei die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz umfassend zu gewährleisten und zu sichern.

Darüber hinaus sind wir in ständigem Austausch mit der zuständigen Covid-19-Koordinierungsstelle des Landratsamtes Calw bzw. den zuständigen Gesundheitsbehörden. Hierbei wurde unser „Corona Management“ und unser Hygienekonzept mit seinen Hygieneleitlinien ausdrücklich für sehr gut befunden. Es geht teilweise über die Verordnungen der Landesregierung hinaus.

Selbstverständlich sind wir dabei auch auf Ihre Unterstützung und Disziplin angewiesen. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Monate gut und gesund überstehen.

Seien Sie versichert: Wir tun alles in unserer Macht stehende, um Ihnen in diesen Zeiten sicher und zuverlässig zur Seite zu stehen und Ihren Aufenthalt in unseren Maßnahmen mit größtmöglichem Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Gez. Geschäftsleitung und Führungskreis

Verhaltens- und Hygienevorgaben

Stand 22.10.2020